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Registrierungspflicht nach DVO (EU) 2019/947 ab dem 01.01.2021
 
Geschrieben von MarioGutte am Montag, 10. August 2020

aktuelle News

Liebe Mitglieder,

 

der MFSD informiert derzeit alle Mitglieder zur neuen EU-Drohnen-Verordnung, welche ab dem 01.01.2021 in Kraft tritt.

Den entsprechenden Brief findet Ihr unten.

Da es sehr viele selbst ernannte Experten, vor allem im Internet gibt, werden wir hier keine Erläuterung dazu abgeben, sondern die Verordnung in ihren Wortlaut anhängen.

Sehr geehrtes Mitglied,

...


... die Registrierungspflicht aus der neuen EU-Drohnen-Verordnung gilt ab 01.01.2021. Somit müssen ab dem 01. Januar ALLE Modellflieger, die in Deutschland und Europa ein Flugmodell oder eine Drohne betreiben möchten, in einer zentralen Datenbank regestriert werden.

Modellflieger, die im MFSD Mitglied organisiert sind, ist die Möglichkeit eröffnet, dass der MFSD bzw. der DAeC diese Registrierung übernimmt. Der einzelne Modellflieger oder Steuerer einer Drohne muss sich dann nicht mehr selbst im staatlichen Drohnenregister eintragen. Es können ihm insoweit auch keine Gebühren für eine Einzelregistrierung anfallen. Der MFSD übernimmt die Registrierungskosten für seine Mitglieder.

Damit der MFSD diese „En-bloc“-Registrierung durchführen kann, werden wir Ihre bei uns hinterlegten Daten an den DAeC per 31.08.2020 übermitteln.

Es werden übermittelt:

Name, Vorname

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Wohnort

sowie das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse (siehe Empfängeradresse).

Bitte prüfen Sie, ob die bei uns hinterlegten Daten aktuell und vollständig sind. Insbesondere sind E-Mail-Adresse und Telefonnummer erforderlich. Sofern die Daten nicht vollständig sind, wird der DAeC Sie nicht bei der „En-bloc“-Registrierung berücksichtigen können. In diesem Fall müsste die Registrierung selbst im staatlichen Registrierungssystem vorgenommen werden. Sofern Sie nicht mit der Weiterleitung der Daten an den DAeC und das staatliche Registrierungssystem einverstanden sind, bitten wir Sie, uns bis zum 31.08.2020 an folgende Adresse Ihren Widerspruch zukommen zu lassen.

Eine datenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Datenweitergabe innerhalb des Verbandes und an die staatliche Behörde (verm. LBA) durch ein berechtigten Interesse der Mitglieder gedeckt ist. Insofern ist den Mitgliedern ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt der Datenweitergabe zu.

Was ist zu tun?

Bitte überprüfen Sie bis zum 31.08.2020 die oben aufgeführten Daten auf Aktualität, damit wir sie zur Registrierung im Staatlichen Register weitergeben können. Sollten Sie mit der Datenweitergabe nicht einverstanden sein, widerrufen Sie bis zum 31.08.2020 aktiv. Sollte keine Telefonnummer aufgeführt sein, bitten wir um Ergänzung. Sie ist für die Registrierung erforderlich. Sind die Daten aktuell, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Wir bitten in allen anderen Fällen um Rückmeldung per Mail an mitglieder@mfsd.de.

Was ist wenn?

… ich einzelne Daten nicht übermittelt haben möchte?

Der Gesetzgeber gibt keinen Spielraum für das Weglassen einzelner Daten. Sobald eines der Datenfelder Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefon (Mobil oder Festnetz) nicht gefüllt ist, kann die Registrierung nicht vorgenommen werden. Das Mitglied muss sich selbstständig um eine Registrierung kümmern und genießt voraussichtlich nicht die Vorteile der Betriebserlaubnis des Verbandes und muss ggf. hohe Kosten tragen.

… ich mich nicht registrieren lasse? (z.B. weil Daten nicht vollständig oder Widerruf)

Ab dem 01.01.2021 tritt die Registrierungspflicht aus der EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 in Kraft. Ab diesem Datum ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen aller Art nur noch mit einer Registrierung in der staatlichen Datenbank erlaubt. Folge: Ohne Registrierung kein Flugbetrieb mit Drohnen oder Flugmodellen ab dem 01.01.2021.

Bitte betrachten Sie die Registrierung durch uns als Angebot. Wir kümmern uns um die Bürokratie, sie kümmern sich um ihr Hobby!



Mit freundlichen Grüßen,

Mitgliederservice

Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) e.V.


Wie immer ist das Vorgehen des MFSD durchdacht und für uns Mitglieder einfach gehalten.

Bitte nehmt die Sache ernst und überprüft Eurer Angaben, macht es Bitte unseren Verantwortlichen leicht, schließlich sind sie überwiegend ehrenamtlich tätig.

 

Viele Grüße

Torsten B.

Hier die Durchführungsverordnung:

Durchführungsverordnung EU 2019-947 


Registrierungspflicht nach DVO (EU) 2019/947 ab dem 01.01.2021

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