Liebe Mitglieder,
der MFSD informiert
derzeit alle Mitglieder zur neuen EU-Drohnen-Verordnung, welche ab dem
01.01.2021 in Kraft tritt.
Den entsprechenden Brief
findet Ihr unten.
Da es sehr viele selbst
ernannte Experten, vor allem im Internet gibt, werden wir hier keine
Erläuterung dazu abgeben, sondern die Verordnung in ihren Wortlaut anhängen.
Sehr geehrtes Mitglied,
...
... die Registrierungspflicht aus der neuen
EU-Drohnen-Verordnung gilt ab 01.01.2021. Somit müssen ab dem 01. Januar ALLE
Modellflieger, die in Deutschland und Europa ein Flugmodell oder eine Drohne
betreiben möchten, in einer zentralen Datenbank regestriert werden.
Modellflieger,
die im MFSD Mitglied organisiert sind, ist die Möglichkeit eröffnet, dass der
MFSD bzw. der DAeC diese Registrierung übernimmt. Der einzelne Modellflieger
oder Steuerer einer Drohne muss sich dann nicht mehr selbst im staatlichen
Drohnenregister eintragen. Es können ihm insoweit auch keine Gebühren für eine
Einzelregistrierung anfallen. Der MFSD übernimmt die Registrierungskosten für
seine Mitglieder.
Damit der MFSD diese „En-bloc“-Registrierung
durchführen kann, werden wir Ihre bei uns hinterlegten Daten an den DAeC per
31.08.2020 übermitteln.
Es werden übermittelt:
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
sowie das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse (siehe
Empfängeradresse).
Bitte prüfen Sie, ob die bei uns hinterlegten Daten
aktuell und vollständig sind. Insbesondere sind E-Mail-Adresse und
Telefonnummer erforderlich. Sofern die Daten nicht vollständig sind, wird der
DAeC Sie nicht bei der „En-bloc“-Registrierung berücksichtigen können. In
diesem Fall müsste die Registrierung selbst im staatlichen Registrierungssystem
vorgenommen werden. Sofern Sie nicht mit der Weiterleitung der Daten an den
DAeC und das staatliche Registrierungssystem einverstanden sind, bitten wir
Sie, uns bis zum 31.08.2020 an folgende Adresse Ihren Widerspruch zukommen zu
lassen.
Eine datenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass
die Datenweitergabe innerhalb des Verbandes und an die staatliche Behörde
(verm. LBA) durch ein berechtigten Interesse der Mitglieder gedeckt ist.
Insofern ist den Mitgliedern ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Wer nicht aktiv
widerspricht, stimmt der Datenweitergabe zu.
Was ist zu tun?
Bitte überprüfen Sie bis zum 31.08.2020 die oben
aufgeführten Daten auf Aktualität, damit wir sie zur Registrierung im Staatlichen
Register weitergeben können. Sollten Sie mit der Datenweitergabe nicht einverstanden
sein, widerrufen Sie bis zum 31.08.2020 aktiv. Sollte keine Telefonnummer
aufgeführt sein, bitten wir um Ergänzung. Sie ist für die Registrierung
erforderlich. Sind die Daten aktuell, brauchen Sie nichts weiter zu
unternehmen. Wir bitten in allen anderen Fällen um Rückmeldung per Mail an
mitglieder@mfsd.de.
Was ist wenn?
… ich einzelne Daten nicht übermittelt haben möchte?
Der Gesetzgeber gibt keinen Spielraum für das
Weglassen einzelner Daten. Sobald eines der Datenfelder Vorname, Nachname,
Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefon (Mobil oder Festnetz) nicht
gefüllt ist, kann die Registrierung nicht vorgenommen werden. Das Mitglied muss
sich selbstständig um eine Registrierung kümmern und genießt voraussichtlich
nicht die Vorteile der Betriebserlaubnis des Verbandes und muss ggf. hohe
Kosten tragen.
… ich mich nicht registrieren lasse? (z.B. weil Daten
nicht vollständig oder Widerruf)
Ab dem 01.01.2021 tritt die Registrierungspflicht aus
der EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 in Kraft. Ab diesem Datum ist der
Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen aller Art nur noch mit einer
Registrierung in der staatlichen Datenbank erlaubt. Folge: Ohne Registrierung
kein Flugbetrieb mit Drohnen oder Flugmodellen ab dem 01.01.2021.
Bitte betrachten Sie die Registrierung durch uns als
Angebot. Wir kümmern uns um die Bürokratie, sie kümmern sich um ihr Hobby!
Mit freundlichen Grüßen,
Mitgliederservice
Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) e.V.
Wie immer ist das
Vorgehen des MFSD durchdacht und für uns Mitglieder einfach gehalten.
Bitte nehmt die Sache
ernst und überprüft Eurer Angaben, macht es Bitte unseren Verantwortlichen
leicht, schließlich sind sie überwiegend ehrenamtlich tätig.
Viele Grüße
Torsten B.
Hier die Durchführungsverordnung:
Durchführungsverordnung EU 2019-947